Die Adressaten der vorgelegten Arbeit sind sowohl Linguisten als auch Juristen – aber zweifellos mit einem Hinweis auf die ersten. Sie – insbesondere diejenigen, die sich mit Lexikologie und Lexikographie befassen – sind zunächst mit dem lexikalischen Fortschritt von Sprachen (einschließlich Deutsch) konfrontiert, der sich aus der zunehmenden Integration des Fachvokabulars in die allgemeine Sprache ergibt. Wie bei der Assimilation der IT-Terminologie nach der Verbreitung der Computerisierung in fast allen Bereichen des Lebens- und Zivilisationsmodells führte die Rechtskultur der Gesellschaft, die durch die neuen sozialen und wirtschaftlichen Realitäten erzwungen wurde, dazu, dass ein erheblicher Teil der Rechtsterminologie von Fachlexika in das allgemeine Vokabular übertragen wurde. Rechtsterminologie erscheint in allgemeinen Wörterbüchern in der Regel in Form separater Sememe in der lexikografischen Mikrostruktur – seltener als Element der Makrostruktur. Diese Tatsache setzt die Benutzer dieser Wörterbücher, die normalerweise keine Experten sind, leicht der daraus resultierenden Interferenz aus. Ziel des Arbeitsvorhabens ist es, an ausgewählten Beispielen aus dem zusammengetragenen Korpus, die Rechtssprache und die Gemeinsprache auf deren Überschneidungen, Ähnlichkeiten und Divergenzen auf der semantischen Ebene zu beschreiben und hierbei das Störungspotenzial offen zu legen, das sich aus solcher unterschiedlichen Bedeutungsgebung ergibt.